Spielhallen und einzelne Automaten vor dem Aus: Infos zum Mindestabstandsgesetz
Deutschland ist schon längst nicht mehr einig Spielerland, und das hat mit dem (mittlerweile gescheiterten) Glücksspielstaatsvertrag 2012 seinen Anfang genommen. Mit dem Mindestabstandsgesetz, welches nun im Juli 2017 in Kraft treten soll, werden die offline stattfindenden Glücksspielangebote – vor allem aber die Spielautomaten – aufgemischt. Was das neue Gesetz bewirken soll und warum jetzt schon Klagen deswegen angekündigt werden, das erfährst du hier!
Mindestabstandsgesetz: Konzessionen für Glücksspiel werden ausgelost
Wie es der Name schon sagt, so werden die einzelnen Bundesländer angehalten, für Glücksspielangebote, Automatenhallen und andere Spielorte wie Kasinos einen Mindestabstand zu schaffen. Und dieser gilt nicht innerhalb der Einrichtungen für die Automaten, sondern für die Etablissements selbst. In Berlin soll demnach im Umkreis von 500 Metern keine Spielhalle an die andere grenzen. In Bayern, so berichten es einige Medien, sollen es nur 100 Meter sein. Schon 2011 traten diese oder ähnliche Regelungen in einigen Bundesländern für Neueröffnungen in Kraft. Jedoch soll der Mindestabstand ab nächstem Jahr nun auch auf bestehende Einrichtungen angewendet werden.
Schätzungen gehen davon aus, dass durchschnittlich ein Drittel aller Spielhallen von der bundesdeutschen Bildfläche verschwinden könnten. In Ländern wie Bremen und Niedersachsen könnte es sogar jede zweite Einrichtung sein. Das Problem dabei: welcher Einrichtung soll man dabei die Konzession entziehen? Einzelne Länder und Kommunen haben bereits angekündigt, dass am Ende das Los entscheiden solle. So wie auch der Spieler im Kasino Glück haben muss, wenn er eine Runde am Tisch oder Automaten gewinnen will, so bräuchten auch die einzelnen Einrichtungen eine Menge Glück, um weiter bestehen zu dürfen.
Klagen wurden bereits angekündigt: allen voran von der Gauselmann Gruppe
Die Gauselmann Gruppe dürfte deutschen Spielern ein Begriff sein. Seit Jahrzehnten bietet dieser Ausrüster von Spielhallen, Kasinos und Kneipen unter dem Symbol der lachenden Sonne seine „Merkur“-Spiele an. Diese haben auch schon längst den Weg ins Internet gefunden, wo Merkur ein namhafter und beliebter Provider für Slot Machines geworden ist. Im Offline-Bereich gilt das familiengeführte Unternehmen von Paul Gauselmann (81) als Pionier und als Vorreiter. Denn nicht zuletzt war es diese Firma, die in Deutschland die erste Spielhalle eröffnet hat – und genau diese ist bereits dem Los zum Opfer gefallen und soll dem Mindestabstandsgesetz zugunsten geschlossen werden.
Natürlich lässt sich ein Paul Gauselmann das nicht einfach so gefallen; auch seiner Belegschaft wegen. Medienberichten zufolge sagte er: „Das Los entscheidet über die berufliche Zukunft unserer Mitarbeiter.“ Und zu dem ganzen Verfahren an sich merkte er an: „Unsere Zulassungen sind immer unbefristet gewesen. Ich glaube nicht, dass man uns die einfach per Losentscheid wegnehmen kann.“ – daher werden auch schon mehrere Klagen gegen Länder und Kommunen vorbereitet. Dem Beispiel Gauselmanns folgen derweilen die zig weiteren Anbieter; und auch die Novomatic AG aus Österreich, die mit Novoline Automaten in Deutschland aktiv ist, wird sicher nicht die Füße still halten.
Kein Mindestabstand im Internet
Im Internet gibt es keinen Mindestabstand für die einzelnen Online Casinos und Web Spielbanken. Daher wird das Geschäft der Automatenbetreiber sicher mehr und mehr online stattfinden. Das neue Mindestabstandsgesetz für Spielhallen wird den derzeitigen Boom der iGaming Seiten also noch weiter anfachen – auch weil die Spieler dort nicht nur mehr für ihr Geld bekommen, sondern weil die Webseiten zudem in fast allen Kriterien bessere Konditionen aufweisen.